Gleich anderen unseren Untertanen in Unsern Festungen mit dem ihren zu flüchten soll unverboten sein.
(aus Nr. 12 Edikt wegen aufgenommenen 50 Familien Schutz-Juden, jedoch daß sie keine Synagogen halten. Vom 21. Mai 1671. Friedrich Wilhelm, Der Große Kurfürst)
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