https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0475_DE.html
B9-0475/2021 Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“ Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt: – 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech, – 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca, – 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna, – und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen[1]; B. in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen; C. in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte: – bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer[2], – bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca, – bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna, – und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen; D. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission die Kaufverträge ausgehandelt hat und dabei kein Interesse an der Haftung der Arzneimittelhersteller zeigte; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen keinen Zugang zu den Verträgen hatten; 1. fordert die Kommission auf, einen Fonds zur Entschädigung der Opfer von COVID-19-Impfstoffen einzurichten; 2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.
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Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2021 | Rechtlicher Hinweis – Datenschutzbestimmungen |